Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zur Unfallversicherung, die mit der Concordia Versicherung abgeschlossen werden.
Die Unfallversicherung von Concordia bietet finanziellen Schutz bei unfallbedingten Verletzungen, dauerhaften Beeinträchtigungen oder Todesfällen. Die genauen Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Annahme des Antrags durch Concordia und der Zahlung des ersten Beitrags. Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Vertrag und verlängert sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Versicherungsbeiträge sind gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung kann der Versicherungsschutz ausgesetzt werden.
Im Falle eines Unfalls muss der Versicherte Concordia unverzüglich informieren und alle notwendigen Unterlagen zur Schadensregulierung bereitstellen.
Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, unter Einfluss von Drogen oder Alkohol entstanden sind oder durch gefährliche Aktivitäten verursacht wurden.
Der Versicherungsvertrag kann unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist beendet werden. Zudem besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter versicherungen@concordia.de.